Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur aufgrund nachstehender Bedingungen. Auftragserteilung gilt als Anerkennung der Geschäfts- und Lieferbedingungen.
§1 Preise
Mündliche und schriftliche Preisangebote werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Mangels besonderer Preisvereinbarung gelten die Listenpreise des Lieferanten.
§2 Urheberrecht
Der Kunde erklärt, alle Rechte (Eigentums-, Urheberrecht etc.) an dem für ihn zu vervielfältigenden Stück zu besitzen, und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nichtberechtigte Vervielfältigungen gleichwohl entstehen, die gesamte Haftung.
§3 Lieferung
a) Falls Abholung durch den Kunden vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen Vorlage der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung. Ansprüche aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können nicht abgeleitet werden.
b) Andernfalls erfolgt der Versand unfrei auf Gefahr des Kunden, sofern derselbe nicht durch Beauftragte oder Boten des Lieferanten durchgeführt wird. Verpackung wird billigst berechnet.
c) Vereinbarte Lieferzeiten werden nach bester Möglichkeit eingehalten.
§4 Gewährleistung
a) Auch bei größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität, der Tönung und dgl. auftreten, die deshalb vorbehalten werden müssen. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellungen übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialen entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten, wird nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind. Für Arbeiten, die infolge Material- oder Bearbeitungsfehler unbrauchbar sind, wird kostenloser Ersatz geliefert. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
b) Für Handelsware wird die von den Vorlieferanten geleistete Gewähr übernommen.
c) Für Verluste und Beschädigungen von übergebenen Originalen beim Transport durch Beauftragte des Lieferanten sowie bei der Aufbewahrung und bei den Arbeitsvorgängen beim Lieferanten wird Ersatz im Einzelfalle bis zum Betrage von höchstens 3.000,- € geleistet. Darüber hinausgehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Schadensfälle an Originalen sind dem Lieferanten binnen drei Tagen nach erfolgter Lieferung schriftlich mitzuteilen. Der Besteller ist verpflichtet, die Höhe des entstandenen Schadens glaubhaft zu machen sowie für die Abwendung und Minderung desselben zu sorgen. Dem Lieferanten wird das Recht eingeräumt, alle Unterlagen zu prüfen, um den Zeitwert der vom Schaden betroffenen Originale ermitteln zu können .
§5 Mängelrüge
Beanstandungen wegen offensichtlicher Fehler werden nur berücksichtigt, wenn sie sofort, spätestens aber innerhalb acht Tagen nach Lieferung schriftlich erfolgen.
§6 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferanten gegen den Abnehmer zustehenden Forderungen Eigentum des Lieferanten. An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Abnehmer gegen den Dritten hat, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Abtretung und Anzeige an den Lieferanten bedarf.
§7 Zahlung
Rechnungen sind sofort bei Erhalt der Ware zahlbar ohne jedweden Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind. Sollte ein vom Auftraggeber angegebener Rechnungsempfänger nicht fristgerecht zahlen, ist der Auftraggeber in jedem Fall verpflichtet, den entsprechenden Rechnungsbetrag an die Firma eins copycenter gmbh auszugleichen. Grundsätzlich ist nur der Auftraggeber unser Vertragspartner, an den wir unsere Vergütungsansprüche richten. Eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber, wonach ein Dritter verpflichtet sein soll, die durch den Auftrag entstehenden Kosten zu übernehmen, hat keine Gültigkeit.
§8 Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt der Sitz des Lieferanten als vereinbart, soweit der Kunde Kaufmann ist. Ist der Kunde kein Kaufmann, so ist der Gerichtsstand der Wohnsitz des Kunden.
§9 Unwirksamkeit
Sind einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften; soweit welche fehlen, eine der geltenden Rechtsauffassung folgende Regelung.
